Menü
menü
Kontakt
kontakt
logo
 

Per- und polyfluorierte Chemikalien
EU plant PFAS-Verbot

 

PFAS-Verbot

Leider ist die Angelegenheit ziemlich konfus, da man bisher PFOS und PFOA als PFAS bezeichnet hat, d.h. kurze Ketten von fluorierten Verbindungen. Seit Februar 2023 wurde der ECHA ein Vorschlag unterbreitet, alle PFAS zu beschränken, d.h. fluorierte Verbindungen, bei denen die Kohlenstoffatome 2 oder 3 Bindungen mit Fluor haben.

Bislang betreffen die Beschränkungen die Stoffe PFOA, PFOS und PFHxA.

Alle Polymere mit einem „F“ in der Nomenklatur sind PFAS. Das gilt für FFKM, FKM, FEP, PFA, FEPM, PTFE, FVMQ etc, aber derzeit gibt es keine Beschränkungen für ihre Verwendung, sondern nur ein offenes Dossier.

Ob man eine evtl. kommende neue PFAS-Verordnung einhalten kann, hängt davon ab, was sie beinhalten wird (da ist ja noch nichts entschieden).

PTFE, FKM und FFKM sowie auch alle anderen fluorierten Polymere sind nach dem Vorschlag der ECHA (Europäische Chemikalien Agentur) per Definition PFAS.

 

Bis Mitte September 2023, läuft die Konsultationsphase der ECHA. Mit einer Entscheidung über ein eventuelles Verbot ist frühestens im Herbst 2024 zu rechnen. Dann würde eine Übergangsphase beginnen, die mindestens 18 Monate betragen würde.
Jedoch gibt es derzeit erhebliche Anstrengungen der Industrie dieses Verbot abzuwenden.

Wir halten es für erwiesen, dass Fluorpolymere nicht toxisch sind. Dennoch bemühen wir uns intensiv, nach Alternativen zu suchen. Bei vielen Anwendungen, insbesondere bei chemisch sehr aggressiven Medien oder bei hohen Prozesstemperaturen sehen wir jedoch derzeit keine wirtschaftlich sinnvoll realisierbare Alternative.


Lesen Sie hierzu auch:
Artikel der Zeitschrift KGK (Kautschuk-Gummi-Kunststoff)
und
Positionspapier des VDMA